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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der hiddencontact UG (haftungsbeschränkt) für BrandTags B2B · Stand: Mai 2026 · Belchenstr. 23, 73760 Ostfildern

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der hiddencontact UG (haftungsbeschränkt), Belchenstr. 23, 73760 Ostfildern, nachfolgend „hiddencontact", gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Das Angebot von hiddencontact richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden im Rahmen dieser AGB nicht geschlossen.
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, hiddencontact stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn hiddencontact in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen hiddencontact und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. hiddencontact bietet physische Werbeartikel, Give-aways, Produktbeilagen, QR-/NFC-Produkte, Anhänger, Karten, Aufkleber, Armbänder, Token und vergleichbare Produkte mit digitaler Funktion an.
  2. Je nach Vereinbarung können die Leistungen insbesondere umfassen:
    1. Herstellung oder Beschaffung physischer Produkte,
    2. Bedruckung, Individualisierung, Verpackung oder Konfektionierung,
    3. Integration von QR-Codes, NFC-Chips, Kurzlinks oder vergleichbaren digitalen Zugriffspunkten,
    4. Bereitstellung einer digitalen Kontakt-, Informations-, Melde- oder Weiterleitungsfunktion,
    5. Gestaltung oder Anpassung digitaler Landingpages, Aktivierungsseiten oder Web-App-Oberflächen,
    6. Whitelabel- oder Co-Branding-Umsetzungen,
    7. Bereitstellung von Kampagnenlinks, Tracking-Parametern oder einfachen Auswertungen,
    8. Beratung, Konzeption, Design, Mockups, Muster oder technische Vorbereitungsleistungen.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Pflichtenheft, dem Korrekturabzug, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
  4. hiddencontact schuldet nur die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit. Öffentliche Aussagen, Produktabbildungen, Präsentationen, Muster, Mockups oder Darstellungen auf Websites, in Präsentationen oder Werbematerialien sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurden.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Bestellungen

  1. Angebote von hiddencontact sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    1. schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots durch den Kunden,
    2. Auftragsbestätigung durch hiddencontact,
    3. Unterzeichnung eines Vertragsdokuments,
    4. ausdrückliche Produktionsfreigabe durch den Kunden, oder
    5. Beginn der Leistungserbringung durch hiddencontact nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.
  3. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss.
  4. Änderungen nach Vertragsschluss, insbesondere Änderungen an Mengen, Materialien, Designs, Logos, Verpackung, digitalen Funktionen, Landingpages, Ziel-URLs oder Lieferterminen, bedürfen der Zustimmung von hiddencontact. hiddencontact ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
  5. Soweit der Kunde nach Angebotsannahme oder Produktionsfreigabe vom Auftrag zurücktritt oder diesen storniert, ist hiddencontact berechtigt, bereits entstandene Kosten, Vorleistungen, Designleistungen, Werkzeugkosten, Materialbeschaffungen, Fremdkosten und sonstigen Aufwand in Rechnung zu stellen.

§ 4 Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Versand-, Verpackungs-, Zoll-, Einfuhr-, Lager-, Express-, Muster-, Werkzeug-, Einrichtungs-, Design-, Programmier- oder sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
  3. Soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. hiddencontact ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden, Sonderanfertigungen, Individualproduktionen, größeren Auftragsvolumina oder Fremdbeschaffungen eine angemessene Anzahlung oder vollständige Vorkasse zu verlangen.
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. hiddencontact ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen zurückzuhalten.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von hiddencontact anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Kundenvorlagen, Logos, Inhalte und Freigaben

  1. Der Kunde stellt hiddencontact alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Daten, Logos, Marken, Texte, Designs, Farbangaben, CI-Vorgaben, Ziel-URLs, Kontaktdaten, rechtlichen Pflichtangaben und sonstigen Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Markenrechte, Urheberrechte, Designrechte, Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrechte oder sonstigen Schutzrechte.
  3. Der Kunde stellt hiddencontact von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. hiddencontact ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen. Eine etwaige technische, gestalterische oder offensichtliche Plausibilitätsprüfung stellt keine rechtliche Prüfung dar.
  5. Soweit hiddencontact Entwürfe, Korrekturabzüge, digitale Vorschauen, Mockups oder Muster zur Freigabe bereitstellt, hat der Kunde diese unverzüglich zu prüfen. Mit Freigabe bestätigt der Kunde insbesondere Layout, Texte, Logos, Farben, Mengen, QR-Codes, NFC-Ziele, Ziel-URLs, Pflichtangaben und sonstige freigegebene Inhalte.
  6. Nach erfolgter Freigabe ist hiddencontact berechtigt, mit Produktion, Beschaffung, Druck, Programmierung oder Konfiguration zu beginnen. Änderungen nach Freigabe können zusätzliche Kosten und Lieferverzögerungen verursachen.
  7. Fehler, die auf vom Kunden freigegebenen oder bereitgestellten Daten beruhen, gehen zulasten des Kunden.

§ 6 Designs, Mockups, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

  1. Von hiddencontact erstellte Entwürfe, Konzepte, Designs, Mockups, Visualisierungen, Texte, Layouts, technische Konzepte, Landingpage-Strukturen, Web-App-Ansichten und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben, soweit nicht anders vereinbart, geistiges Eigentum von hiddencontact.
  2. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen, soweit dies für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich ist.
  3. Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks, insbesondere Weitergabe an Dritte, eigenständige Nachproduktion, Bearbeitung, Vervielfältigung, Nutzung für andere Lieferanten oder Verwendung als Vorlage für Wettbewerbsprodukte, ist ohne vorherige Zustimmung von hiddencontact nicht gestattet.
  4. Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Programmcodes, technische Konfigurationen, Templates, Systemlogiken oder editierbare Design-Dateien sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  5. Kommt nach Präsentation eines Konzepts, Designs, Musters oder Vorschlags kein Auftrag zustande, verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei hiddencontact. Der Kunde darf diese Arbeitsergebnisse nicht ohne Zustimmung nutzen oder an Dritte weitergeben.

§ 7 Produktion, Materialien und handelsübliche Abweichungen

  1. Bei individualisierten Produkten, Druckerzeugnissen, Werbeartikeln, QR-/NFC-Produkten und Sonderanfertigungen können technisch oder produktionstypisch bedingte Abweichungen auftreten.
  2. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Material, Oberfläche, Haptik, Glanzgrad, Form, Gewicht, Größe, Positionierung, Schnitt, Stanze, Druckbild, QR-Code-Position, NFC-Reichweite oder Verpackung stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen.
  3. Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellungen, digitalen Mockups, Andrucken, Mustern und Serienproduktion können auftreten und stellen keinen Mangel dar, soweit keine verbindlichen Farbwerte oder Produktionsmuster ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Bei produktionstechnisch bedingten Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge ist hiddencontact berechtigt, die tatsächlich gelieferte Menge abzurechnen, sofern dies im konkreten Produktionsverfahren üblich oder erforderlich ist.
  5. Werkzeuge, Drucksiebe, Formen, Stanzwerkzeuge, technische Vorrichtungen oder sonstige Produktionsmittel bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Eigentum von hiddencontact oder des jeweiligen Produktionspartners, auch wenn Kosten hierfür gesondert berechnet wurden.

§ 8 QR-Codes, NFC, Kurzlinks und digitale Zielseiten

  1. Soweit Produkte mit QR-Codes, NFC-Chips, Kurzlinks oder vergleichbaren digitalen Zugriffspunkten versehen werden, schuldet hiddencontact die technische Bereitstellung im vereinbarten Umfang.
  2. Die Nutzung der digitalen Funktion setzt ein geeignetes Endgerät, eine Internetverbindung, einen funktionierenden Browser und gegebenenfalls QR-Scan- oder NFC-Funktionalität voraus. hiddencontact übernimmt keine Verantwortung für Einschränkungen, die auf Endgeräten, Betriebssystemen, Browsern, Mobilfunkanbietern, QR-Scanner-Apps, NFC-Einstellungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von hiddencontact beruhen.
  3. Soweit QR-Codes, NFC-Ziele oder Kurzlinks auf Kundenwunsch auf bestimmte Ziel-URLs, Kampagnenlinks oder externe Websites verweisen, ist der Kunde für Inhalt, Verfügbarkeit, Rechtmäßigkeit und technische Funktionsfähigkeit dieser externen Ziele verantwortlich.
  4. hiddencontact ist berechtigt, technische Weiterentwicklungen, Sicherheitsanpassungen, Systemänderungen oder gleichwertige Ersatzlösungen vorzunehmen, soweit die wesentliche vereinbarte Funktionalität dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
  5. Eine bestimmte Scan-Anzahl, Aktivierungsquote, Kontaktaufnahmequote, Conversion Rate, Werbewirkung oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
  6. hiddencontact kann QR-Codes, Kurzlinks, Weiterleitungen, Domains, technische Zielsysteme oder Systemarchitekturen ändern oder migrieren, sofern die wesentliche vereinbarte Funktionalität erhalten bleibt und dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.

§ 9 Digitale Kontaktfunktion und Endnutzeraktivierung

  1. „Basis-Kontaktfunktion" im Sinne dieser AGB bezeichnet die grundlegende Möglichkeit, über einen aktivierten QR-/NFC-Code eine digitale Kontaktmöglichkeit zwischen Finder bzw. Dritten und dem registrierten Endnutzer bereitzustellen.
  2. Bei Produkten mit hiddencontact-Kontaktfunktion kann der Endnutzer nach Maßgabe der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen eine Basis-Kontaktfunktion aktivieren.
  3. Die konkrete Ausgestaltung der Kontaktfunktion kann je nach Produkt, Tarif, Projekt, Kundenvorgabe oder technischer Umsetzung variieren.
  4. Die Basis-Kontaktfunktion wird Endnutzern nach Aktivierung des jeweiligen BrandTags ohne laufendes Nutzungsentgelt bereitgestellt. hiddencontact beabsichtigt, diese Basis-Kontaktfunktion langfristig und dauerhaft kostenfrei bereitzustellen. Eine Pflicht zur unveränderten Beibehaltung bestimmter technischer Ausgestaltungen, Benutzeroberflächen, Domains, Weiterleitungswege, Benachrichtigungskanäle oder einzelner Zusatzfunktionen besteht jedoch nicht. hiddencontact ist berechtigt, die Basis-Kontaktfunktion technisch weiterzuentwickeln, zu ändern oder durch eine gleichwertige Funktion zu ersetzen, sofern die wesentliche Kontaktmöglichkeit erhalten bleibt.
  5. hiddencontact schuldet gegenüber dem B2B-Kunden nicht, dass Endnutzer die Produkte aktivieren, die Funktion dauerhaft nutzen, korrekte Daten hinterlegen oder auf Kontaktanfragen reagieren.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber Endnutzern keine weitergehenden Zusagen über Verfügbarkeit, Kostenfreiheit, Laufzeit, Funktionsumfang, Notfallwirkung oder Erfolg der Kontaktaufnahme zu machen, als von hiddencontact ausdrücklich freigegeben wurden.
  7. Für die Nutzung der digitalen Funktion durch Endnutzer können ergänzende Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise von hiddencontact gelten. Der Kunde stellt sicher, dass diese nicht durch eigene Kommunikation verfälscht oder überlagert werden.

§ 10 SOS-, Notfall- und Sicherheitsprodukte

  1. Soweit Produkte als SOS-, Notfall-, Kinder-, Senioren-, Haustier-, Sicherheits- oder Hilfsprodukte ausgestaltet sind, dienen sie ausschließlich der freiwilligen Bereitstellung oder Erleichterung von Kontakt- oder Informationsmöglichkeiten.
  2. hiddencontact erbringt keine medizinische, rettungsdienstliche, sicherheitsbehördliche, pflegerische, diagnostische oder notfallmedizinische Leistung.
  3. Die Produkte ersetzen nicht den Notruf, medizinische Versorgung, Aufsichtspflichten, behördliche Hilfe, Versicherungen, professionelle Sicherheitsmaßnahmen oder sonstige notwendige Maßnahmen im Notfall.
  4. hiddencontact übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Finder, Ersthelfer, Dritter oder eine sonstige Person einen QR-Code scannt, NFC nutzt, Kontakt aufnimmt, Angaben liest oder richtig handelt.
  5. Der Kunde darf SOS- oder Notfallprodukte nicht so bewerben, dass der Eindruck einer garantierten Rettungs-, Ortungs-, Überwachungs-, medizinischen oder Notfallleistung entsteht.

§ 11 Whitelabel, Co-Branding und kundenspezifische digitale Oberflächen

  1. Soweit vereinbart, kann hiddencontact Produkte, Verpackungen, Beileger, Landingpages, Web-App-Bereiche oder digitale Oberflächen im Branding des Kunden oder in einem Co-Branding umsetzen.
  2. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf vollständige Entfernung von hiddencontact-Hinweisen, technischen Absenderkennungen, Pflichtinformationen, Systemhinweisen oder rechtlich erforderlichen Angaben.
  3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seines Brandings, seiner Aussagen, Kampagnenlinks, Werbetexte, Pflichtinformationen und Zielseiten verantwortlich.
  4. hiddencontact ist berechtigt, technische, rechtliche oder sicherheitsrelevante Hinweise auf digitalen Oberflächen einzublenden, soweit dies für Transparenz, Nutzerinformation, Datenschutz, Missbrauchsprävention oder rechtliche Anforderungen erforderlich ist.
  5. Individuelle Whitelabel-Anpassungen, weitere Korrekturschleifen, Sonderfunktionen, kundenspezifische Dashboards, Zusatzsprachen oder besondere Integrationen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 12 Analytics, Kampagnenauswertung und Tracking

  1. Soweit vereinbart, kann hiddencontact dem Kunden aggregierte Auswertungen zu Scans, Aktivierungen, Klicks, Kampagnenlinks oder vergleichbaren Kennzahlen bereitstellen.
  2. Art, Umfang, Aktualität, Genauigkeit und Darstellung der Auswertungen richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den technisch verfügbaren Daten.
  3. Analytics-Daten können durch technische Faktoren beeinflusst werden, etwa durch Browser-Einstellungen, Adblocker, Consent-Mechanismen, Bot-Traffic, Mehrfachscans, Testscans, interne Scans, Gerätewechsel oder Netzwerkbedingungen.
  4. hiddencontact schuldet keine bestimmte Werbewirkung, Conversion Rate, Lead-Anzahl, Verkaufssteigerung oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.
  5. Personenbezogene Auswertungen werden nur bereitgestellt, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

§ 13 Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Soweit hiddencontact personenbezogene Daten im Rahmen der Bereitstellung der digitalen Funktion verarbeitet, gelten ergänzend die Datenschutzhinweise von hiddencontact.
  3. Soweit hiddencontact personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  4. Soweit hiddencontact eigene digitale Dienste gegenüber Endnutzern bereitstellt, kann hiddencontact insoweit eigenständig Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne sein. Die konkrete Rollenverteilung richtet sich nach der jeweiligen Umsetzung.
  5. Der Kunde ist verantwortlich für personenbezogene Daten, Inhalte oder Kontaktinformationen, die er hiddencontact übermittelt oder in Systeme einbringen lässt. Der Kunde stellt sicher, dass hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und betroffene Personen ordnungsgemäß informiert wurden.
  6. Der Kunde darf keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, Notfalldaten oder sensible Angaben, an hiddencontact übermitteln oder in hiddencontact-Systeme einbringen, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen, technisch unterstützt und datenschutzrechtlich abgesichert ist.

§ 14 Pflichten des Kunden und unzulässige Nutzung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von hiddencontact nur rechtmäßig und vertragsgemäß zu nutzen.
  2. Unzulässig sind insbesondere Nutzungen oder Inhalte, die:
    1. gegen geltendes Recht verstoßen,
    2. Rechte Dritter verletzen,
    3. irreführend, täuschend oder wettbewerbswidrig sind,
    4. Schadsoftware, Phishing, Spam oder betrügerische Inhalte enthalten,
    5. diskriminierende, extremistische, pornografische, gewaltverherrlichende oder sonst rechtswidrige Inhalte verbreiten,
    6. die Systeme von hiddencontact überlasten, manipulieren oder missbrauchen,
    7. den Eindruck einer behördlichen, medizinischen oder rettungsdienstlichen Leistung erwecken, sofern dies nicht zutrifft.
  3. hiddencontact ist berechtigt, rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsrelevante Inhalte, Links, QR-Ziele, Landingpages oder Funktionen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, soweit dies zur Abwehr von Risiken erforderlich ist.
  4. Der Vergütungsanspruch von hiddencontact bleibt von einer berechtigten Sperrung unberührt.

§ 15 Lieferfristen, Produktionszeiten und Mitwirkung

  1. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Lieferfristen beginnen erst, wenn:
    1. der Vertrag geschlossen wurde,
    2. alle erforderlichen Kundendaten, Logos, Texte, Freigaben und Informationen vollständig vorliegen,
    3. etwaige Anzahlungen eingegangen sind,
    4. technische oder gestalterische Freigaben erteilt wurden, und
    5. alle sonstigen Mitwirkungshandlungen des Kunden erfolgt sind.
  3. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich Lieferfristen angemessen.
  4. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferkettenstörungen, Rohstoffmangel, Produktionsausfällen, Streik, behördlichen Maßnahmen, Transportproblemen, Ausfall von Dienstleistern, Energieengpässen, IT-Störungen, Cyberangriffen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von hiddencontact verlängern die Lieferzeit angemessen.
  5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 16 Versand, Gefahrübergang und Verpackung

  1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
  3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  4. Verpackung, Versandart und Dienstleister werden nach billigem Ermessen durch hiddencontact gewählt, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung besteht.

§ 17 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von hiddencontact.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
  3. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an hiddencontact ab. hiddencontact nimmt die Abtretung an.
  4. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber hiddencontact ordnungsgemäß nachkommt.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist hiddencontact berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§ 18 Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
  2. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen oder Transportschäden sind hiddencontact unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, in Textform anzuzeigen.
  3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.
  5. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 19 Mängelrechte

  1. Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln leistet hiddencontact nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Der Kunde hat hiddencontact angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für hiddencontact unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. Geringfügige Abweichungen, handelsübliche Toleranzen, produktionstechnische Mehr- oder Minderlieferungen im vereinbarten oder branchenüblichen Umfang, geringe Farbabweichungen, leichte Positionsabweichungen, geringe Materialunterschiede oder technisch bedingte Unterschiede stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vertragsgemäße Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
  5. Kein Mangel liegt vor, soweit Störungen oder Einschränkungen auf unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte Kundendaten, externe Zielseiten, ungeeignete Endgeräte, Internetprobleme, Browser-Einstellungen, QR-Scanner-Apps, NFC-Einstellungen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von hiddencontact zurückzuführen sind.
  6. Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig. Für Schadensersatzansprüche gilt § 21 dieser AGB.

§ 20 Verfügbarkeit digitaler Leistungen

  1. hiddencontact bemüht sich um eine möglichst störungsarme Bereitstellung der digitalen Funktionen. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet, sofern keine ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung besteht.
  2. Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere ergeben durch Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Systemumstellungen, technische Störungen, Angriffe Dritter, Ausfall von Hosting-, Domain-, E-Mail-, SMS-, Push-, Zahlungs-, Analyse- oder sonstigen Dienstleistern.
  3. hiddencontact ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und technische Änderungen durchzuführen. Soweit möglich, werden wesentliche Einschränkungen planbar durchgeführt.
  4. Bei erheblichen und dauerhaften Einschränkungen der vereinbarten digitalen Hauptfunktion wird hiddencontact eine angemessene Ersatzlösung, Fehlerbehebung oder Anpassung anbieten, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
  5. Eine Haftung für externe Dienste, Plattformen, Kommunikationswege oder Drittanbieter besteht nur nach Maßgabe von § 21.

§ 21 Haftung

  1. hiddencontact haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet hiddencontact nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von hiddencontact, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  4. hiddencontact haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung, ausgebliebene Leads, ausgebliebene Verkäufe, Reputationsschäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, soweit nicht nach den vorstehenden Regelungen zwingend gehaftet wird.
  5. hiddencontact haftet nicht für Inhalte, Daten, Logos, Zielseiten, Links, Aussagen, Kampagnen, Pflichtinformationen oder sonstige Vorgaben des Kunden.
  6. hiddencontact haftet nicht dafür, dass Finder, Endnutzer, Ersthelfer oder sonstige Dritte QR-Codes scannen, NFC-Funktionen nutzen, Informationen lesen, Kontakt aufnehmen oder auf bestimmte Weise handeln.
  7. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von hiddencontact.

§ 22 Referenzen, Muster und Eigenwerbung

  1. hiddencontact ist berechtigt, im Kundenauftrag hergestellte Produkte, Muster, Designs, Fotos, Mockups oder digitale Umsetzungen zu Referenz-, Präsentations-, Messe-, Vertriebs- und Werbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
  2. Eine Nutzung als Referenz erfolgt nur in angemessenem Umfang und unter Wahrung berechtigter Interessen des Kunden.
  3. Vertrauliche Informationen, nicht veröffentlichte Kampagnen, personenbezogene Daten oder sensible Geschäftsgeheimnisse werden ohne Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht.

§ 23 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
  2. Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentlich bekannte technische, wirtschaftliche, strategische, gestalterische oder geschäftliche Informationen, Angebote, Kalkulationen, Kundendaten, Konzepte, Produktideen, Designs, Zugangsdaten und Vertragsinhalte.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, bereits vorher bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  4. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 24 Unterauftragnehmer und Drittanbieter

  1. hiddencontact ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Unterauftragnehmer, Produktionspartner, Druckereien, Versanddienstleister, Hosting-Anbieter, Softwareanbieter, Zahlungsdienstleister, Analyseanbieter oder sonstige Dienstleister einzusetzen.
  2. hiddencontact bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Soweit Leistungen von Drittanbietern abhängig sind, gelten zusätzlich deren technische und rechtliche Rahmenbedingungen, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind.

§ 25 Import, Zoll, Produktsicherheit und Kennzeichnung

  1. Soweit Produkte importiert, individuell hergestellt oder mit besonderen Kennzeichnungen versehen werden, richtet sich die Verantwortung für gesetzliche Pflichtangaben, Warnhinweise, produktspezifische Informationen, Branchenvorgaben oder kundenspezifische Kennzeichnungen nach der jeweiligen Vereinbarung.
  2. Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit von Aussagen, Werbeversprechen, Zielgruppenangaben und branchenspezifischen Pflichtinformationen, die er vorgibt oder freigibt.
  3. hiddencontact ist berechtigt, gesetzlich erforderliche Hersteller-, Verantwortlichen-, Kontakt- oder Sicherheitsangaben auf Produkten, Verpackungen, Beilegern oder digitalen Oberflächen anzubringen, soweit dies nach Einschätzung von hiddencontact erforderlich oder zweckmäßig ist.
  4. Der Kunde darf solche Pflichtangaben nicht ohne Zustimmung entfernen, überdecken oder verändern.

§ 26 Laufzeit, Basisfunktion, Zusatzdienste und Änderungen digitaler Leistungen

  1. Soweit digitale Zusatzdienste, Dashboards, erweiterte Benachrichtigungen, besondere Whitelabel-Funktionen, Hosting-Leistungen oder sonstige laufende Leistungen vereinbart werden, ergeben sich Laufzeit, Vergütung und Kündigung aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  2. Die für Endnutzer bereitgestellte Basis-Kontaktfunktion ist, soweit im jeweiligen Projekt vorgesehen, nicht an ein laufendes Nutzungsentgelt des Endnutzers gebunden. hiddencontact verfolgt das Ziel, diese Basis-Kontaktfunktion dauerhaft kostenfrei bereitzustellen.
  3. Die dauerhafte Kostenfreiheit bezieht sich ausschließlich auf die grundlegende Möglichkeit, über den jeweiligen aktivierten Code eine digitale Kontaktmöglichkeit bereitzustellen. Nicht umfasst sind kostenpflichtige Zusatzfunktionen, besondere Benachrichtigungswege, erweiterte Profile, Premium-Funktionen, individuelle Kunden-Dashboards, Whitelabel-Sonderfunktionen oder sonstige zusätzlich vereinbarte Leistungen.
  4. hiddencontact ist berechtigt, digitale Funktionen weiterzuentwickeln, technisch anzupassen, optisch zu verändern oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, soweit die wesentliche Funktionalität der Basis-Kontaktfunktion erhalten bleibt.
  5. Eine vollständige Einstellung der Basis-Kontaktfunktion erfolgt nur aus wichtigem Grund, insbesondere wenn die weitere Bereitstellung rechtlich unzulässig, technisch unmöglich, sicherheitsrelevant gefährdet oder wirtschaftlich unzumutbar ist oder wenn ein Produkt, Code oder Nutzerkonto missbräuchlich verwendet wird.
  6. Im Falle wesentlicher Änderungen oder einer Einstellung wesentlicher Funktionen wird hiddencontact berechtigte Interessen von Kunden und Endnutzern angemessen berücksichtigen und, soweit möglich und zumutbar, eine Übergangs-, Ersatz- oder Exportmöglichkeit anbieten.

§ 27 Abnahme bei Werk- und Individualleistungen

  1. Soweit hiddencontact werkvertragliche Leistungen erbringt, insbesondere individuelle Software-, Design-, Landingpage-, Dashboard- oder Whitelabel-Leistungen, kann hiddencontact nach Fertigstellung Abnahme verlangen.
  2. Der Kunde hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel in Textform mitzuteilen.
  3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bereitstellung unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert oder die Leistung produktiv nutzt.
  4. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 28 Geheimhaltung von Zugangsdaten und Administrationszugängen

  1. Soweit der Kunde Zugang zu Dashboards, Administrationsbereichen, Kampagnenoberflächen oder sonstigen Systemen erhält, ist er verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor Zugriff durch Dritte zu schützen.
  2. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seine Zugänge vorgenommen werden, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat.
  3. Der Kunde hat hiddencontact unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, unbefugten Zugriff oder Verlust von Zugangsdaten bestehen.

§ 29 Änderungen dieser AGB

  1. hiddencontact ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern.
  2. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  3. Änderungen laufender digitaler Zusatzdienste werden dem Kunden in Textform mitgeteilt, soweit sie für das Vertragsverhältnis wesentlich sind.

§ 30 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von hiddencontact (Ostfildern).
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.

§ 31 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.