Streuartikel bis 10 € netto
Für Kunden und Geschäftspartner: Werbeartikel bis 10 € netto pro Stück gelten als Streuwerbeartikel – steuerfrei für den Empfänger, ohne namentliche Aufzeichnungspflicht.
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Werbegeschenke bis 10 € netto gelten steuerlich als Streuartikel: steuerfrei für den Empfänger, ohne namentliche Aufzeichnungspflicht. Wir zeigen, welche Grenzen für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitende gelten.
Rechtsrahmen
Je nach Zielgruppe und Wert gelten unterschiedliche steuerliche Regeln – hier der Überblick, bevor Sie Ihr Budget planen.
Für Kunden und Geschäftspartner: Werbeartikel bis 10 € netto pro Stück gelten als Streuwerbeartikel – steuerfrei für den Empfänger, ohne namentliche Aufzeichnungspflicht.
Alle Produkte unter 5 € ansehen →Darüber hinaus sind Geschenke an Geschäftspartner bis 50 € pro Person und Jahr als Betriebsausgabe absetzbar – ab 10 € mit Dokumentationspflicht (Wert, Empfänger, Anlass).
Sachzuwendungen zu einem persönlichen Anlass bleiben bis 60 € pro Anlass und bis zu dreimal im Jahr steuerfrei.
Unabhängig davon gilt für laufende, nicht anlassbezogene Sachbezüge eine separate monatliche Freigrenze von 50 €.
Alle unsere Produkte liegen klar innerhalb der Streuartikel-Grenze.*
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Sortiment ansehen →Browserbasiert & steuerbar
Auch im Streuartikel-Preissegment bleibt die anonyme Kontaktfunktion von hiddencontact® erhalten – QR-Code inklusive, ganz ohne App oder Abo für den Empfänger.
Sinnvolle Werbemittel mit Kontaktfunktion
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Mehr erfahrenBeschaffung
Zielgruppe (Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeitende) und Budget pro Person klären.
Passendes Produkt innerhalb der gewünschten Preisgrenze auswählen.
Branding, Landingpage und Call-to-Action freigeben.
Produktion und Lieferung in üblicherweise ca. 3–6 Wochen.
Unser günstigstes Preissegment im Detail – inklusive Whitelabel.
Mehr erfahren →Inklusive Aufmerksamkeiten- und Sachbezugsregel für Mitarbeitende.
Mehr erfahren →Das vollständige BrandTags-Sortiment im Überblick.
Mehr erfahren →Nennen Sie uns Zielgruppe und gewünschte Preisgrenze pro Stück. Wir zeigen passende Produkte innerhalb Ihres steuerlich sinnvollen Budgets.
Fragen Sie unverbindlich Demo, Muster oder Angebot an.
FAQ
Werbeartikel mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 10 € netto pro Stück gelten steuerlich als Streuwerbeartikel (auch „Streuartikel“ genannt). Sie sind für den Empfänger steuerfrei, für das schenkende Unternehmen voll als Betriebsausgabe abzugsfähig, und es besteht keine Pflicht, Empfänger namentlich festzuhalten.
Maßgeblich ist grundsätzlich der Nettopreis, sofern das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wird die Umsatzsteuer für die Prüfung der Grenze hinzugerechnet.
Dann greift die allgemeine Geschenke-Freigrenze von 50 € pro Person und Jahr für den Betriebsausgabenabzug, verbunden mit einer Dokumentationspflicht (Wert, Empfänger, Anlass) und grundsätzlicher Steuerpflicht beim Empfänger – es sei denn, das schenkende Unternehmen übernimmt die Pauschalsteuer nach § 37b EStG (30 %).
Für Mitarbeitende gelten eigene Regeln: Aufmerksamkeiten zu einem persönlichen Anlass bleiben bis 60 € pro Anlass und bis zu dreimal im Jahr steuerfrei, unabhängig von der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 €.
Nein. Diese Seite fasst die allgemeine Rechtslage zusammen, ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung. Die endgültige Einordnung sollte unternehmensindividuell mit der Lohnbuchhaltung oder dem Steuerberater abgestimmt werden.
Die Mindestmenge beträgt in der Regel 300 Stück.